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1.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für sämtliche Vertrags- und Rechtsbeziehungen
der Firma adlatus GmbH.
2. Uns erteilte Aufträge werden wir nach besten Wissen
und Gewissen anhand der uns zur Verfügung gestellten
Unterlagen ausführen.
3. Die adlatus GmbH gestaltet Arbeitszeit und -ort nach
freiem Ermessen. Sie ist berechtigt, die ihr obliegenden
Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte durchführen
zu lassen.
4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der adlatus GmbH
auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die
Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages
notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und
ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis
gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages
von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der
Tätigkeit des adlatus GmbH bekannt werden. Der Auftraggeber
sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und ggf. die gesetzlich
vorgesehene und eingerichtete Arbeitnehmervertretung bereits
vor Beginn der Tätigkeit der adlatus GmbH von dieser
informiert werden.
5. Für die Richtigkeit der uns vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Unterlagen übernehmen wir
keine Haftung.
6. Die adlatus GmbH verpflichtet sich, über die im
Rahmen ihrer Tätigkeit erlangten Kenntnisse über
den Auftraggeber für die Dauer des Vertrags-verhältnisses
Stillschweigen zu bewahren.
7. Die adlatus GmbH haftet - außer bei Personenschäden
- nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies
gilt auch, soweit eine Schädigung durch Dritte erfolgt,
wenn diese von der adlatus GmbH zur Vertragserfüllung
eingesetzt worden sind.
8. Die Rechnungslegung erfolgt nach Erfüllung des Auftrages
gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber
und der adlatus GmbH. Die adlatus GmbH ist berechtigt, dem
Arbeitsfortschritt
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entsprechend
Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt
entsprechende Akonti zu
verlangen. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen
ist die adlatus GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen
zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der
Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch
aber nicht berührt.
9. Die adlatus GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen
auch in elektro-nischer Form zu übermitteln.
10. Alle Preise und Gebote verstehen sich in EURO zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche wir auf unseren Rechnungen
gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausweisen.
11. Alle Vertragsverhältnisse mit der adlatus GmbH
enden durch Erfüllung oder Kündigung. Der Vetrag
kann insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund ist
insbesondere anzusehen,
a. wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen
verletzt oder
b. wenn über das Vermögen eines Ver-tragspartners
ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Insolvenzantrag
mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
12. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche
Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen
Zusatzvereinbarung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13. Für alle rechtlichen Beziehungen mit der Firma
adlatus GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
14. Sollten einzelne allgemeine Geschäftsbe-dingungen
von der adlatus GmbH ganz oder teilweise unwirksam sein
oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die
Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt, im Zweifel die gesetzliche Regelung.
15. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr für
alle Streitigkeiten Berlin.
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