1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertrags- und Rechtsbeziehungen der Firma adlatus GmbH.

2. Uns erteilte Aufträge werden wir nach besten Wissen und Gewissen anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ausführen.

3. Die adlatus GmbH gestaltet Arbeitszeit und -ort nach freiem Ermessen. Sie ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte durchführen zu lassen.

4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der adlatus GmbH auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des adlatus GmbH bekannt werden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und ggf. die gesetzlich vorgesehene und eingerichtete Arbeitnehmervertretung bereits vor Beginn der Tätigkeit der adlatus GmbH von dieser informiert werden.

5. Für die Richtigkeit der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen übernehmen wir keine Haftung.

6. Die adlatus GmbH verpflichtet sich, über die im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangten Kenntnisse über den Auftraggeber für die Dauer des Vertrags-verhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

7. Die adlatus GmbH haftet - außer bei Personenschäden - nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch, soweit eine Schädigung durch Dritte erfolgt, wenn diese von der adlatus GmbH zur Vertragserfüllung eingesetzt worden sind.

8. Die Rechnungslegung erfolgt nach Erfüllung des Auftrages gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der adlatus GmbH. Die adlatus GmbH ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt

 

 

entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die adlatus GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

9. Die adlatus GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektro-nischer Form zu übermitteln.

10. Alle Preise und Gebote verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche wir auf unseren Rechnungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausweisen.

11. Alle Vertragsverhältnisse mit der adlatus GmbH enden durch Erfüllung oder Kündigung. Der Vetrag kann insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
a. wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
b. wenn über das Vermögen eines Ver-tragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

12. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13. Für alle rechtlichen Beziehungen mit der Firma adlatus GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Sollten einzelne allgemeine Geschäftsbe-dingungen von der adlatus GmbH ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt, im Zweifel die gesetzliche Regelung.

15. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr für alle Streitigkeiten Berlin
.

adlatus GmbH | Colditzstr. 28, Haus 7B | 12099 Berlin | Tel.: 030 - 92 12 23 94 | Fax: 030 - 92 12 23 74